781.2
CH-ZH
Art. 7 : Verordnung über das Verfahren der Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten
Art. 7
Die Parteien sind berechtigt, die Akten einzusehen.
II. Verfahren
Die Parteien sind berechtigt, die Akten einzusehen.
II. Verfahren