Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.1 CH-ZH

Art. 5 : Verordnung betreffend das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten

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Art. 5

1 Im Entscheid des Bezirksrates ist darauf aufmerksam zu

machen, dass Einwendungen gegen denselben binnen 20 Tagen, von

der Mitteilung an gerechnet, dem Statthalteramt schriftlich einzurei-

chen sind.

2 Eine beglaubigte Abschrift der allfälligen Eingaben ist sofort der

Gegenpartei mit der Auflage zuzustellen, innerhalb 20 Tagen die Ant-

wortschrift direkt dem Regierungsrat einzureichen, ansonst lediglich

aufgrund der vorliegenden Akten entschieden würde.

1.1.18-99

1

781.1

Verordnung betreffend das Administrativverfahren

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