Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.1 CH-ZH

Art. 1 : Verordnung betreffend das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1

1 Wird für ein öffentliches oder privates Unternehmen das

Recht der Expropriation verlangt, so ist das Gesuch hiefür mit einem

Projektplan dem Regierungsrat einzureichen. Dieser prüft vor allem,

ob die Expropriation in Bezug auf die öffentlichen Interessen sowie

mit Rücksicht auf § 10 des Gesetzes betreffend die Abtretung von Pri-

vatrechten vom 30. November 18792 statthaft ist.

2 Die Antragstellung kommt derjenigen Direktion zu, in deren Ge-

schäftskreis die Angelegenheit gehört.

Verordnung betreffend das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten Art. 2 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →