748.3
CH-ZH
Art. 4 : Flughafenfondsgesetz
Art. 4
Im Weiteren werden die Mittel des Fonds insbesondere ver- Weitere Mittel-
wendet für
verwendung
a. den Erwerb von Aktien der Flughafen Zürich AG, wenn dies nötig
ist, um die gesetzliche Mindestbeteiligung des Kantons zu gewähr-
leisten,
b. Aufwendungen für die konsultative Konferenz gemäss § 4 Flug-
hafengesetz4,
c. Aufwendungen für die Aufsicht gemäss § 3 Flughafengesetz und
weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flughafen,
1.7.10 - 69
1
748.3
Flughafenfondsgesetz
Zuständigkeiten
Änderung
bisherigen
Rechts
d. Aufwendungen der Gemeinden im Bereich der Raumplanung, die
auf den Betrieb des Flughafens zurückzuführen sind. Dazu gehö-
ren insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit notwen-
digen Anpassungen der Zonenpläne aufgrund des zu erwartenden
Lärms.
a.
b.