Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 4

Im Weiteren werden die Mittel des Fonds insbesondere ver- Weitere Mittel-

wendet für

verwendung

a. den Erwerb von Aktien der Flughafen Zürich AG, wenn dies nötig

ist, um die gesetzliche Mindestbeteiligung des Kantons zu gewähr-

leisten,

b. Aufwendungen für die konsultative Konferenz gemäss § 4 Flug-

hafengesetz4,

c. Aufwendungen für die Aufsicht gemäss § 3 Flughafengesetz und

weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flughafen,

1.7.10 - 69

1

748.3

Flughafenfondsgesetz

Zuständigkeiten

Änderung

bisherigen

Rechts

d. Aufwendungen der Gemeinden im Bereich der Raumplanung, die

auf den Betrieb des Flughafens zurückzuführen sind. Dazu gehö-

ren insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit notwen-

digen Anpassungen der Zonenpläne aufgrund des zu erwartenden

Lärms.

a.

b.

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