Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 1

1 Zur Finanzierung der dem Staat zukommenden Aufgaben Fondszweck

im Bereich Luftverkehr wird ein Spezialfonds geschaffen.

2 Der Fonds wird von der für den Luftverkehr zuständigen Direk-

tion verwaltet.

Flughafenfondsgesetz Art. 2 →

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