Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
748.2 VLBODFAODNA CH-ZH

Art. 3 : Verordnung zum Luftfahrtrecht des Bundes (VLB)

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Art. 3

Die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) der Bau-

direktion beurteilt die Vorhaben, die der Umweltverträglichkeitsprü-

fung unterstehen. Sie zieht die betroffenen Fachstellen bei und koordi-

niert deren Stellungnahmen. Sie übermittelt ihren Bericht dem AFM7

zur Weiterleitung an das BAZL.

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