748.2
VLBODFAODNA
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung zum Luftfahrtrecht des Bundes (VLB)
Art. 3
Die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) der Bau-
direktion beurteilt die Vorhaben, die der Umweltverträglichkeitsprü-
fung unterstehen. Sie zieht die betroffenen Fachstellen bei und koordi-
niert deren Stellungnahmen. Sie übermittelt ihren Bericht dem AFM7
zur Weiterleitung an das BAZL.