Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
747.4 CH-ZH

Art. 6 : Verordnung über das Stationieren von Schiffen (Stationierungsverordnung)

: Stationierungsverordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 : Stationierungsverordnung

1 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Verfahren

Wasserwirtschaftsgesetzes und der Konzessionsverordnung. Gesuche

sind mit den erforderlichen Unterlagen dem AWELº einzureichen.

1. 1. 12-75

1

747.4

Stationierungsverordnung

Das AWEL6 holt die Stellungnahmen der Gemeinde, der Sicher-

heitsdirektion und der öffentlichen Schifffahrt ein.4

← Art. 5 : Stationierungsverordnung Verordnung über das Stationieren von Schiffen (Stationierungsverordnung) Art. 7 : Stationierungsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →