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747.2 CH-ZH

Art. 7 : Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee

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Art. 7

Die Uferkantone können die Durchführung der praktischen

Führerprüfung zur Erteilung des Schiffsführerausweises der Kategorie

D unter ihrer Aufsicht stehenden Fachkommissionen, denen Vertreter

des Segelsportes angehören, übertragen, wenn Gewähr besteht, dass

die Prüfungen vorschriftsgemäss abgenommen werden.

Erweiterung

der Uferzone

IV. Verkehrsbeschränkungen

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