747.2
CH-ZH
Art. 7 : Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
Art. 7
Die Uferkantone können die Durchführung der praktischen
Führerprüfung zur Erteilung des Schiffsführerausweises der Kategorie
D unter ihrer Aufsicht stehenden Fachkommissionen, denen Vertreter
des Segelsportes angehören, übertragen, wenn Gewähr besteht, dass
die Prüfungen vorschriftsgemäss abgenommen werden.
Erweiterung
der Uferzone
IV. Verkehrsbeschränkungen