Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
747.2 CH-ZH

Art. 14 : Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee

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Art. 14

Die Uferkantone können zusätzlich besondere örtliche

Vorschriften erlassen, um die Sicherheit der Schifffahrt oder den Um-

weltschutz zu gewährleisten.

V. Signalisation

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