Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
747.2 CH-ZH

Art. 10 : Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10

1 Im Schifffahrtskanal von Hurden ist die Höchstgeschwin- Kanal

digkeit der Schiffe auf 10 km/Std. beschränkt.

2 Das Ufer schädigender Wellenschlag ist zu vermeiden.

von Hurden

a. Geschwindig-

keitsbeschrän-

kung

← Art. 8 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee Art. 11 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →