747.2
CH-ZH
Art. 10 : Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
Art. 10
1 Im Schifffahrtskanal von Hurden ist die Höchstgeschwin- Kanal
digkeit der Schiffe auf 10 km/Std. beschränkt.
2 Das Ufer schädigender Wellenschlag ist zu vermeiden.
von Hurden
a. Geschwindig-
keitsbeschrän-
kung