747.12
CH-ZH
Art. 4 : Gesetz über die Besteuerung der Schiffe (Schiffssteuergesetz)
: (Schiffssteuergesetz)
Art. 4 : (Schiffssteuergesetz)
1 Die Steueransätze entsprechen dem Stand des Landes-
indexes der Konsumentenpreise von 143.1 Punkten am 30. Juni 1996
(Basisindex Dezember 1982 = 100 Punkte).
2 Verändert sich der Index um 10 Punkte, so ist der Kantonsrat
ermächtigt, die Steuer auf die nächstfolgende Steuerperiode anzu-
passen.