747.11 CH-ZH Art. 8 : Schifffahrtsverordnung Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) Art. 8 Der Erlass besonderer örtlicher Anordnungen im Sinne von Besondere ← Art. 7 Schifffahrtsverordnung Art. 9 → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →