Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 32

Für die Gewässer in den Schutzgebieten¹¹ bleiben die Son-

dervorschriften des Kantons und der Gemeinden vorbehalten.

Verbot

einzelner

Schiffsarten

2. Besondere Beschränkungen für den Greifensee, den Pfäffikersee

und den Türlersee

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