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747.1 CH-ZH

Art. 10 : Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt

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Art. 10

1 Dieses Gesetz tritt nach der amtlichen Veröffentlichung

des Kantonsratsbeschlusses über die Erwahrung auf den vom Regie-

rungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft³.

2 Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Gesetz betreffend die Rege-

lung der Schifffahrt auf den zürcherischen Gewässern vom 28. Juni

1914 aufgehoben.

2

1 OS 47, 389 und GS V, 636.

2 SR 747.201.

3 In Kraft seit 1. Juni 1980.

4 Aufgehoben durch Schiffssteuergesetz vom 1. Dezember 1996 (OS 54, 25). In

Kraft seit 1. Januar 1997 (OS 54, 28).

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