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Art. 2 : Verordnung über die Bezeichnung der für den Vollzug der ARV 1 und ARV 2 zuständigen Behörden

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Art. 2

Diese Verordnung tritt am 1. September 1999 in Kraft. Auf

denselben Zeitpunkt wird der Beschluss des Regierungsrates über den

Vollzug der bundesrätlichen Verordnung über die Arbeits- und Ruhe-

zeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer vom 26. Februar 1948

aufgehoben.

1 OS 55, 343.

2 SR 822.221.

3 SR 822.222.

4 Fassung gemäss RRB vom 2. Juni 2010 (OS 65, 380; ABI 2010, 1242). In Kraft

seit 1. Juli 2010.

1.7.10 - 69

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