Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.3 CH-ZH

Beschluss des Regierungsrates über das Sonntags und Nachtfahrverbot für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

741.3

Beschluss des Regierungsrates

über das Sonntags- und Nachtfahrverbot

für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung

(vom 14. März 1963)¹

Der Regierungsrat beschliesst

I. ¹ Zur Erteilung von Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen ge-

mäss Art. 91–93 der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln³ ist

das Strassenverkehrsamt zuständig.

2 Das Polizeikommando wird ermächtigt, ausserhalb der ordentlichen

Bürozeit der kantonalen Verwaltung selbst und durch die kantonalen

Polizeistationen Bewilligungen für einmalige Fahrten zu erteilen. Sie

haben dem Strassenverkehrsamt jeweils eine Kopie der Bewilligung

zuzustellen, welches nachträglich die geschuldete Gebühr verrechnet.

II. Der Regierungsratsbeschluss über das Verbot des Warentrans-

portes mit Motorfahrzeugen an öffentlichen Ruhetagen vom 18. De-

zember 1952 wird aufgehoben.

III. Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im

Amtsblatt² in Kraft.

IV. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.

1 OS 41, 407 und GS V, 623.

2 ABI 1963, 434 vom 29. März 1963.

3 SR 741.11. Heute: Verkehrsregelnverordnung (VRV).

1. 1. 16-91

1

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →