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741.11 VAVOTC CH-ZH

Art. 39b : Verkehrsabgabenverordnung (VAV)

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Art. 39b

Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt mit Stempel Identitäts-

und Unterschrift die Identität des Gesuchstellers und leitet das Ge- prüfung und

suchsformular an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiter. Weiterleitung

des Gesuchs

1.1.18-99

9

741.11

VI. Schlussbestimmungen

Verkehrsabgabenverordnung (VAV)

Inkrafttreten

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