741.11
VAVOTC
CH-ZH
Art. 39b : Verkehrsabgabenverordnung (VAV)
Art. 39b
Die Einwohnerkontrolle prüft und bestätigt mit Stempel Identitäts-
und Unterschrift die Identität des Gesuchstellers und leitet das Ge- prüfung und
suchsformular an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiter. Weiterleitung
des Gesuchs
1.1.18-99
9
741.11
VI. Schlussbestimmungen
Verkehrsabgabenverordnung (VAV)
Inkrafttreten