741.1
VAGLICLTC
CH-ZH
Art. 8 : Verkehrsabgabengesetz (VAG)
Art. 8
Bei verspäteter Rückgabe der Kontrollschilder sowie bei unbe-
rechtigter Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges oder bei anderweitiger
Umgehung der Abgabepflicht sind die entsprechenden Verkehrsabga-
ben unabhängig von einer allfälligen Bestrafung nachzuzahlen.