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741.1 VAGLICLTC CH-ZH

Art. 8 : Verkehrsabgabengesetz (VAG)

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Art. 8

Bei verspäteter Rückgabe der Kontrollschilder sowie bei unbe-

rechtigter Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges oder bei anderweitiger

Umgehung der Abgabepflicht sind die entsprechenden Verkehrsabga-

ben unabhängig von einer allfälligen Bestrafung nachzuzahlen.

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