Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.6 CH-ZH

Art. 4 : Verordnung über die Gemeindebeiträge an den Verkehrsverbund (KostenverteilerVerordnung)

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Art. 4

Den im Verbundgebiet eingesetzten Verkehrsmitteln werden Gewichtung der

folgende Gewichtungsfaktoren zugeteilt

Verkehrsmittel

1. 1. 16-91

1

740.6

Kostenverteiler-Verordnung

S-Bahnen (SBB) von und nach Zürich

Schnellzüge SBB

übrige S-Bahnen (SBB) und SBB-Regionalzüge

Sihltalbahn SZU

SOB

FB

Uetlibergbahn SZU

BD

Schiff

VBZ Tram

VBZ und WV Standardbus

VBZ und WV Kleinbus

übrige Busbetriebe

übrige Bergbahnen

Anrechenbare

Abfahrten

Ausnahmen

a. Aufteilung

der Abfahrten

auf mehrere

Gemeinden

b. Keine

Anrechnung

c. Bedingte

Anrechnung

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