740.6
CH-ZH
Art. 4 : Verordnung über die Gemeindebeiträge an den Verkehrsverbund (KostenverteilerVerordnung)
Art. 4
Den im Verbundgebiet eingesetzten Verkehrsmitteln werden Gewichtung der
folgende Gewichtungsfaktoren zugeteilt
Verkehrsmittel
1. 1. 16-91
1
740.6
Kostenverteiler-Verordnung
S-Bahnen (SBB) von und nach Zürich
Schnellzüge SBB
übrige S-Bahnen (SBB) und SBB-Regionalzüge
Sihltalbahn SZU
SOB
FB
Uetlibergbahn SZU
BD
Schiff
VBZ Tram
VBZ und WV Standardbus
VBZ und WV Kleinbus
übrige Busbetriebe
übrige Bergbahnen
Anrechenbare
Abfahrten
Ausnahmen
a. Aufteilung
der Abfahrten
auf mehrere
Gemeinden
b. Keine
Anrechnung
c. Bedingte
Anrechnung