740.6
CH-ZH
Art. 3 : Verordnung über die Gemeindebeiträge an den Verkehrsverbund (KostenverteilerVerordnung)
Art. 3
Massgebend für die Ermittlung des Verkehrsangebots einer Begriff
Gemeinde sind die nach eingesetzten Verkehrsmitteln gewichteten, im und Ermittlung
Fahrplan aufgeführten Abfahrten je Jahr.