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740.6 CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über die Gemeindebeiträge an den Verkehrsverbund (KostenverteilerVerordnung)

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Art. 3

Massgebend für die Ermittlung des Verkehrsangebots einer Begriff

Gemeinde sind die nach eingesetzten Verkehrsmitteln gewichteten, im und Ermittlung

Fahrplan aufgeführten Abfahrten je Jahr.

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