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740.4 GRZVVROCTZRICZ CH-ZH

Art. 8 : Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich (GRZVV)

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Art. 8

Das im Kompetenzbereich des Verkehrsrates erlassene Ge- c. Geschäfte mit

schäftsreglement sowie der Verbundtarif bedürfen der Genehmigung Genehmigungs-

durch den Regierungsrat.

vorbehalt

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