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740.4 GRZVVROCTZRICZ CH-ZH

Art. 4 : Geschäftsreglement des Verkehrsverbundes des Kantons Zürich (GRZVV)

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Art. 4

Der Verkehrsrat wählt für seine Amtsperiode einen Sekretär, 4. Sekretär

welcher das Verhandlungsprotokoll führt.

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