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Art. 9 : Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

: Angebotsverordnung
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Art. 9 : Angebotsverordnung

1 Die Betriebszeit gliedert sich in folgende Verkehrszeiten: Gliederung der

a. Spitzenverkehrszeiten: Berufs- und Ausbildungspendlerverkehr Betriebszeit

morgens und abends von Montag bis Freitag,

b. Normalverkehrszeit: Zeitspanne zwischen den Spitzenverkehrs-

zeiten sowie tagsüber an Samstagen,

c. Nebenverkehrszeiten: frühmorgens und abends von Montag bis

Samstag sowie ganztags an Sonn- und allgemeinen Feiertagen.

2 Beginn und Ende der Verkehrszeiten richten sich nach den ört-

lichen Verhältnissen.

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