Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.3 CH-ZH

Art. 7 : Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

: Angebotsverordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 : Angebotsverordnung

Für alle Linien werden regelmässige Kursfolgezeiten ange- Taktsystem

strebt, die auf den Fahrplan der S-Bahn abgestimmt werden können.

← Art. 6 : Angebotsverordnung Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung) Art. 8 : Angebotsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →