Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.3 CH-ZH

Art. 3 : Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)

: Angebotsverordnung
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Art. 3 : Angebotsverordnung

Mit den Grundsätzen über die mittel- und langfristige Ent-

wicklung des Angebots legt der Kantonsrat die finanziellen Mittel für

die drei Angebotsbereiche fest.

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