740.3
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr (Angebotsverordnung)
: Angebotsverordnung
Art. 2 : Angebotsverordnung
1 Das Verbundangebot gliedert sich in drei Angebotsbereiche: Gliederung
a. Im Angebotsbereich 1 (Grundversorgung) wird eine gute Erschlies- des Verbund-
sung des Kantonsgebietes sichergestellt.
b. Im Angebotsbereich 2 wird eine starke Marktstellung der öffent-
lichen Verkehrsmittel angestrebt. Das Verbundangebot richtet sich
nach dem Verkehrsaufkommen, das sich aufgrund der örtlichen Sied-
lungs- und Verkehrswegstrukturen zu einzelnen verkehrsstarken
Linien zusammenfassen lässt.
c. Im Angebotsbereich 3 wird für grosse, dichte Siedlungsgebiete auf-
grund der starken Nachfrage und der Vielfalt der Verkehrsbezie-
hungen ein flächendeckendes Angebot festgelegt.
2 Das regionale Bahnnetz (S-Bahn) zählt zum Angebotsbereich 2.