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740.13 CH-ZH

Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Zürich
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Gesetzestext (1 Artikel)

Verbundtarif

des Zürcher Verkehrsverbunds

(Auszug)

(vom 4. Februar 2010)1, 2, 3

Der Verkehrsrat beschliesst

4.8

Gebühren

4.8.1

Selbstbehalt bei Erstattungen

4.8.1.1 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag

Fr. 20.-

4.8.1.2 Abzug bei Erstattung von Fahrausweisen,

die anstelle eines vergessenen oder verlorenen

persönlichen Monats-, Jahres-, General- oder

Halbtax-Abos gelöst wurden

Fr. 5.-

4.8.1.3 Rückgabegebühr für ZVV-Abos vor Beginn

der Geltungsdauer

Fr. 10.-

4.8.2

Karten- und Ersatzgebühren

4.8.2.1 Gebühr für den Ersatz eines persönlichen

Abonnements

Fr. 30.-

4.8.3

Gebühren und Zuschläge bei Unregelmässigkeiten

4.8.3.1 Die Anwendung und die Höhe der Gebühren

im Zusammenhang mit «Reisende ohne gültigen

Fahrausweis / mit teilgültigem Fahrausweis»,

Missbrauch und Fälschung sind im T600,

Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den

Direkten Verkehr und die beteiligten Verbünde,

in Kapitel 12 geregelt.

4.8.3.2 Bearbeitungsgebühr Kulanz, wird erhoben bei

nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abge-

laufenen persönlichen Jahresabonnements

innert 10 Tagen (auf die gleiche Person)

1. 1. 19-103

Fr. 5.-

1

740.13

Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds

4.8.4 Zusatzgebühren zu Ziff. 4.8.3

4.8.4.1 Angabe falscher Personalien und Adressen, Flucht Fr. 100.-

4.8.4.2 Mahnung Fr. 40.-

4.8.4.3 Erstellen einer Strafanzeige Fr. 50.-

4.8.4.4 Betreibung Fr. 50.-

4.8.4.5 Löschen des Betreibungsregistereintrags

auf Antrag des Fahrgastes Fr. 50.-

4.8.4.6 Zeittarif: je angebrochene 1/4-Stunde und

beschäftigte Person Fr. 25.-

Hinweise

1 Zur Umsetzung der Gebührenstaffelung gemäss T600, Ziff. 12.7.1, wer-

den die dafür notwendigen Personalien aufgenommen und in den ZVV-

Datenpool eingespiesen. Sie werden für zwei Jahre ab Vorfallsdatum

aufbewahrt.

2 Bei Vorfällen gemäss Ziff. 4.8.3.1 bleibt die strafrechtliche Verfolgung

vorbehalten, bei Drohung und/oder Beleidigung erfolgt immer eine ent-

sprechende Anzeige.

Der vollständige Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds kann

eingesehen und bezogen werden beim Zürcher Verkehrsverbund, Hof-

wiesenstrasse 370, 8090 Zürich, oder unter www.zvv.ch.

2

1 OS 65, 981. Inkrafttreten: 12. Dezember 2010.

2 Vom Regierungsrat genehmigt am 24. März 2010.

3 Anpassung an den nationalen Tarif. In Kraft seit 9. Dezember 2018.

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