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732.2 CH-ZH

Art. 2 : Beschluss des Kantonsrates betreffend Beteiligung des Kantons Zürich beim Erwerb der Kraftwerke BeznauLöntsch durch Übernahme von 38% oder 13 680 Stück der Aktien dieser Gesellschaft

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Art. 2

¹ Von den zu erwerbenden Aktien übernehmen die Vertrags-

kantone folgende Beträge³

Aargau

Glarus

Zürich

St. Gallen

Thurgau

Schaffhausen

Schwyz2

Appenzell A.-Rh.

Zug

1. 1. 16-91

29%

2%

38%

7%

12%

8%

1%

2%

1%

1

732.2

Gründungsvertrag NOK

2 Wird das Aktienkapital erhöht, so übernehmen die Vertragskan-

tone die neuen Aktien nach dem gleichen Verhältnis.

3 Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt 25.

4 Jeder beteiligte Kanton soll im Verwaltungsrat durch mindestens

ein Mitglied vertreten sein, das in verbindlicher Weise von der betref-

fenden Kantonsregierung in Vorschlag gebracht wird.

5 Im übrigen erfolgt die Verteilung der Verwaltungsratsmitglieder

auf die Kantone nach Massgabe ihres Aktienbesitzes.

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