732.2
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Kantonsrates betreffend Beteiligung des Kantons Zürich beim Erwerb der Kraftwerke BeznauLöntsch durch Übernahme von 38% oder 13 680 Stück der Aktien dieser Gesellschaft
Art. 2
¹ Von den zu erwerbenden Aktien übernehmen die Vertrags-
kantone folgende Beträge³
Aargau
Glarus
Zürich
St. Gallen
Thurgau
Schaffhausen
Schwyz2
Appenzell A.-Rh.
Zug
1. 1. 16-91
29%
2%
38%
7%
12%
8%
1%
2%
1%
1
732.2
Gründungsvertrag NOK
2 Wird das Aktienkapital erhöht, so übernehmen die Vertragskan-
tone die neuen Aktien nach dem gleichen Verhältnis.
3 Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt 25.
4 Jeder beteiligte Kanton soll im Verwaltungsrat durch mindestens
ein Mitglied vertreten sein, das in verbindlicher Weise von der betref-
fenden Kantonsregierung in Vorschlag gebracht wird.
5 Im übrigen erfolgt die Verteilung der Verwaltungsratsmitglieder
auf die Kantone nach Massgabe ihres Aktienbesitzes.