732.2
CH-ZH
Art. 10 : Beschluss des Kantonsrates betreffend Beteiligung des Kantons Zürich beim Erwerb der Kraftwerke BeznauLöntsch durch Übernahme von 38% oder 13 680 Stück der Aktien dieser Gesellschaft
Art. 10
Alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft einerseits und
ihren Organen oder einzelnen Aktionären anderseits oder zwischen
Gesellschaftsorganen unter sich oder zwischen diesen und einzelnen
Aktionären sind durch das Schweizerische Bundesgericht im Sinne des