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732.2 CH-ZH

Art. 10 : Beschluss des Kantonsrates betreffend Beteiligung des Kantons Zürich beim Erwerb der Kraftwerke BeznauLöntsch durch Übernahme von 38% oder 13 680 Stück der Aktien dieser Gesellschaft

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Art. 10

Alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft einerseits und

ihren Organen oder einzelnen Aktionären anderseits oder zwischen

Gesellschaftsorganen unter sich oder zwischen diesen und einzelnen

Aktionären sind durch das Schweizerische Bundesgericht im Sinne des

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