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732.15 CH-ZH

Art. 2 : Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher und Produzenten

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Art. 2

Begriffsbestimmungen

2.131 Endverbraucher mit Grundversorgung (StromVV8 Art. 2 Abs. 1

lit. f)

Feste Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger

als 100 MWh pro Verbrauchsstätte und marktberechtigte End-

verbraucher, die auf den Netzzugang verzichten.

Marktberechtigte Endverbraucher

Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von 100 MWh und

mehr pro Verbrauchsstätte, welche am freien Markt teilnehmen

können (StromVG7 Art. 6 Abs. 2 e contrario).

Freie Endverbraucher

Marktberechtigte Endverbraucher mit Netzzugang (StromVG7

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