732.15
CH-ZH
Art. 2 : Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für Endverbraucher und Produzenten
Art. 2
Begriffsbestimmungen
2.131 Endverbraucher mit Grundversorgung (StromVV8 Art. 2 Abs. 1
lit. f)
Feste Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger
als 100 MWh pro Verbrauchsstätte und marktberechtigte End-
verbraucher, die auf den Netzzugang verzichten.
Marktberechtigte Endverbraucher
Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von 100 MWh und
mehr pro Verbrauchsstätte, welche am freien Markt teilnehmen
können (StromVG7 Art. 6 Abs. 2 e contrario).
Freie Endverbraucher
Marktberechtigte Endverbraucher mit Netzzugang (StromVG7