732.1
LFZLEGGEEKZEKZGesetzEKZ
CH-ZH
Art. 8a : Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZGesetz)
: EKZGesetz
Art. 8a : EKZGesetz
6 1 Gegen Anordnungen der Direktion der EKZ kann Rekurs
beim Verwaltungsrat erhoben werden.
2 Anordnungen des Verwaltungsrates können mit Beschwerde beim
Verwaltungsgericht angefochten werden.