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732.1 LFZLEGGEEKZEKZGesetzEKZ CH-ZH

Art. 8a : Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZGesetz)

: EKZGesetz
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Art. 8a : EKZGesetz

6 1 Gegen Anordnungen der Direktion der EKZ kann Rekurs

beim Verwaltungsrat erhoben werden.

2 Anordnungen des Verwaltungsrates können mit Beschwerde beim

Verwaltungsgericht angefochten werden.

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