Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.1 LFZLEGGEEKZEKZGesetzEKZ CH-ZH

Art. 3 : Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZGesetz)

: EKZGesetz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 : EKZGesetz

8 Die EKZ werden nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Kaufmännische

Führung

Sie streben einen angemessenen Gewinn an.

← Art. 2 : EKZGesetz Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZGesetz) Art. 3a : EKZGesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →