732.1
LFZLEGGEEKZEKZGesetzEKZ
CH-ZH
Art. 3 : Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZGesetz)
: EKZGesetz
Art. 3 : EKZGesetz
8 Die EKZ werden nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Kaufmännische
Führung
Sie streben einen angemessenen Gewinn an.