Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.1 LENEEnerG CH-ZH

Art. 8e : Energiegesetz (EnerG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8e

19 1 Das Verwaltungsgericht beurteilt im Klageverfahren Strei-

tigkeiten betreffend das Anschlussrecht gemäss § 8 c Abs. 1 und 3.

2 Der Regierungsrat entscheidet über Rekurse betreffend diejeni-

gen Anteile im Elektrizitätstarif, die Abgaben und Leistungen an das

Gemeinwesen darstellen.

III. Besondere Massnahmen

1. Energiesparmassnahmen

← Art. 8d Energiegesetz (EnerG) Art. 9 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →