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730.1 LENEEnerG CH-ZH

Art. 13b : Energiegesetz (EnerG)

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Art. 13b

22 Der Regierungsrat kann für bestimmte Bauten die Erstel- Gebäude-

lung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) verlangen. energieausweis

der Kantone

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