724.42
CH-ZH
Art. 4 : Staatsvertrag zwischen den Regierungen der Kantone Schaffhausen und Zürich über den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Wassergewinnungsanlage durch die Einwohnergemeinden Buchberg und Rüdlingen sowie die Politischen Gemeinden Bülach, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil
Art. 4
Anstände zwischen den einzelnen Verbandsgemeinden
und Privaten werden von den zuständigen kantonalen Instanzen der
beteiligten Gemeinden entschieden.