724.41
WSVVOAE
CH-ZH
Art. 1 : Verordnung über die Wasserversorgung (WsVV)
Art. 1
1 Die Gemeinden sorgen für eine das ganze Gemeindegebiet Aufgaben der
umfassende Wasserversorgung und führen dafür eine besondere Rech- Gemeinden
nung.
2 Sie können diese Aufgaben ganz oder teilweise privaten Wasser-
versorgungsunternehmen oder anderen Gemeinden übertragen. Sie
bleiben dabei für die Aufsicht, die Abgrenzung der Versorgungsgebiete
und für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen zu-
ständig.
3 Für Abonnentinnen und Abonnenten in einer anderen Gemeinde
sind das Reglement und der Tarif der Liefergemeinde massgeblich.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VB.2019.00097 · zh (§ 1 Abs. II WsVV)
Firefighting Water Connection Fees and Hydrant Costs for New Construction
This provision is cited and likely formed part of the legal basis for the court's decision regarding water management and related fees.