724.34
CH-ZH
Art. 7 : Wasserrechtsverleihung für das Limmatwerk Wettingen
Art. 7
Bei der Vergebung und Ausführung der Arbeiten und Lie-
ferungen, inbegriffen die Regiearbeiten, ist, soweit wirtschaftlich gerecht-
fertigt, die aargauische und zürcherische Industrie und das aargauische
und zürcherische Gewerbe unter der Voraussetzung der Einhaltung
angemessener Preise zu berücksichtigen.