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Art. 4 : Wasserrechtsverleihung für das Limmatwerk Wettingen

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Art. 4

Der Beliehenen wird gestattet, zur Ausnützung der Wasser-

kraft der Limmat aufgrund des eingereichten allgemeinen Projektes

vom 20. Dezember 1926 folgende Bauwerke auszuführen

a. ein Stauwehr in der Limmat, bei der obern Eisenbahnbrücke Wet-

tingen, mit konstantem Stau auf die Kote 380.24 (R. P. N. = 373,60 m

über Meer),

b. ein Maschinen- und Schalthaus am gleichen Ort,

c. einen Unterwasserstollen mit Ausmündung gegenüber dem Wasser-

werk 131 der Spinnerei und Weberei Wettingen,

d. eine Vertiefung des Limmatbettes vom Auslauf des Unterwasser-

stollens bis 100 m oberhalb der untern Eisenbahnbrücke Wettingen.

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