Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.32 CH-ZH

Art. 7 : Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)

: Etzelwerkkonzession
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 : Etzelwerkkonzession

Die Genehmigung des Projektes bezieht sich insbeson-

dere auf die im öffentlichen Interesse liegenden Bestimmungen über

Ausführung und Beschaffenheit der Bauten, den Uferschutz, allfällige

Gewässerkorrektionen, die Stauseeregulierung, die Vorschriften über

den Betrieb der Wasserwerkanlage, Bestimmungen über Änderungen

der Bauten, wasserpolizeiliche Bestimmungen und die Vorschriften

über den Schutz der Fischerei.

2

Vertrag über die Etzelwerkkonzession

724.32

← Art. 6 : Etzelwerkkonzession Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession) Art. 8 : Etzelwerkkonzession →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →