724.211
KONZVWWGOCGEKonzV
CH-ZH
Art. 5 : Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (KonzV WWG)
Art. 5
Mit Zustimmung des AWEL14 können auch andere Massstäbe
gewählt werden. Das Amt kann bei Nutzungen von untergeordneter
Bedeutung den Umfang der Gesuchsunterlagen und die Ansprüche an
diese verkleinern. Bei UVP-pflichtigen Anlagen ist mit dem Gesuch
der Bericht über die Umweltverträglichkeit einzureichen. Das Amt
kann verlangen, dass mehr als zwei Sätze der Gesuchsunterlagen ein-
zureichen sind, wenn mehrere kantonale Amtsstellen betroffen sind.
Private
und öffentliche
Gewässer
II. Verfahren