Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.211 KONZVWWGOCGEKonzV CH-ZH

Art. 5 : Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (KonzV WWG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5

Mit Zustimmung des AWEL14 können auch andere Massstäbe

gewählt werden. Das Amt kann bei Nutzungen von untergeordneter

Bedeutung den Umfang der Gesuchsunterlagen und die Ansprüche an

diese verkleinern. Bei UVP-pflichtigen Anlagen ist mit dem Gesuch

der Bericht über die Umweltverträglichkeit einzureichen. Das Amt

kann verlangen, dass mehr als zwei Sätze der Gesuchsunterlagen ein-

zureichen sind, wenn mehrere kantonale Amtsstellen betroffen sind.

Private

und öffentliche

Gewässer

II. Verfahren

← Art. 4 Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (KonzV WWG) Art. 6 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →