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724.211 KONZVWWGOCGEKonzV CH-ZH

Art. 2a : Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (KonzV WWG)

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Art. 2a

13 Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Zuständigkeit

vollzieht diese Verordnung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

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