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Art. 3 : Beschluss des Kantonsrates über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

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Art. 3

1 Das Linthwerk umfasst den Escherkanal zwischen Näfels-

Mollis und dem Walensee, den Linthkanal zwischen dem Walensee

und dem Zürichsee sowie die dazugehörigen Nebenanlagen (Details

siehe Plan).

2 Die Anlagen sind in den Plänen Nrn. 11 201-1 und 11 201-2 dar-

gestellt, die laufend nachzuführen sind.

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