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Art. 2 : Beschluss des Kantonsrates über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

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Art. 2

Das Linthwerk stellt den Hochwasserschutz in der Linth-

ebene sicher. Auf die Bedürfnisse der Bewohner und der Umwelt wird

im Sinne der Bundesgesetzgebung Rücksicht genommen.

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