724.12
CH-ZH
Art. 2 : Beschluss des Kantonsrates über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
Art. 2
Das Linthwerk stellt den Hochwasserschutz in der Linth-
ebene sicher. Auf die Bedürfnisse der Bewohner und der Umwelt wird
im Sinne der Bundesgesetzgebung Rücksicht genommen.