724.112
HWSCHVOPCCOPPI
CH-ZH
Art. 8 : Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)
Art. 8
8 Wasserbaupolizeiliche Bewilligungen werden durch das Publikation
AWEL16 im kantonalen Amtsblatt in Kurzform und mit Rechtsmittel-
belehrung veröffentlicht. Bei Bauvorhaben von untergeordneter Be-
deutung kann auf die Veröffentlichung verzichtet werden.