Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
724.11 WWGLGE CH-ZH

Art. 2 : Wasserwirtschaftsgesetz (WWG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2

1 Bei der Anwendung dieses Gesetzes ist darauf zu achten, Öffentliche

a. die Wasservorkommen haushälterisch genutzt und mengenmässig

geschont werden,

b. die Wasserqualität erhalten, wenn möglich verbessert wird,

c. Menschen und Sachen vor schädigenden Einwirkungen geschützt

werden,

d. die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sichergestellt

wird,

e. bestehende Erholungsräume erhalten bleiben und neue geschaffen

werden können,

f. bestehende Lebensräume von Tieren und Pflanzen erhalten blei-

ben und neue geschaffen werden können,

g. der öffentliche Zugang zu den Gewässern erleichtert wird,

h. Landschaften und Ortsbilder geschont und bauliche Veränderun-

gen gut gestaltet werden,

i. natürlicher Wasserhaushalt und Wasserlauf geschont und womög-

lich wiederhergestellt werden.

2 Widersprechen sich öffentliche Interessen, sind sie gegeneinander

abzuwägen.

Interessen

← Art. 1 Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) Art. 3 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

BRGE.IV.Nr.0042.201 · zh (§ 2 Abs. 1 WWG)
Water Utility v. Groundwater Extraction Permit
This provision is referenced in the context of not impairing public interests.
BRGE.IV.Nr.0042.201 · zh (§ 2 Abs. 2 WWG)
Water Utility v. Groundwater Extraction Permit
This provision is mentioned in the context of the requirement for an interest balancing test.
BRGE.III.Nr.0075.20 · zh (§ 2 lit. g und h WWG)
Revocation of Construction Permit and Unpaid Right-of-Way Demands Overturned
Mentioned as public interest planning principles related to shoreline protection and public access to waters.
BRKE.II.Nr.0111.200 · zh (§ 2 WWG)
Reconstruction of Weekend House on Concession Land Subject to Cantonal Lakefront Access Restrictions
Provides the underlying principle for considering landscape protection, aesthetic design of constructions, and facilitating access to public waters within concessionary permits.