Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
722.21 CH-ZH

Art. 703 : Verordnung zum Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz

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Art. 703

ZGB4

Freiwillige

Ausdehnung des

Beizugsgebietes

Verfügte Land-

umlegungen

Genehmigung

der

Neuzuteilungs-

entwürfe

Umlegung

von Bauland,

Zuständigkeit

und Verfahren

← Art. 31. Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch den Verordnung zum Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz

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