722.21
CH-ZH
Art. 5 : Verordnung zum Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz
Art. 5
Gesuche für bewilligungspflichtige Massnahmen innerhalb der
Projektierungszonen sind bei der betreffenden Gemeinde einzureichen
und von dieser mit ihrer Stellungnahme der Direktion der öffentlichen
Bauten zum Entscheid zu überweisen.