722.21
CH-ZH
Art. 2 : Verordnung zum Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz
Art. 2
Die Stellungnahme zu Projektierungszonen, die vom Eidge- Stellungnahme
nössischen Departement des Innern in Aussicht genommen werden, ist zu Projektie-
Sache des Regierungsrates.