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722.2 EGNSGLILRNLINTROLSNLIntro CH-ZH

Art. 1 : Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EG NSG)

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Art. 1

Nationalstrassen im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen National-

sind die Strassenverbindungen im Gebiete des Kantons Zürich, die strassen;

Begriff

von der Bundesversammlung zu Nationalstrassen erklärt werden.

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EG NSG) Art. 2 →

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