Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
722.1 STRGLROULST CH-ZH

Art. 36 : Strassengesetz (StrG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 36

Über seine gesamten Aufwendungen für Bau und Unterhalt Kostenstatistik

von Strassen führt der Staat eine Statistik.

← Art. 35 Strassengesetz (StrG) Art. 37 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →